Kosten

1. Gesetzlich versicherte Patienten:

Die Kosten für eine Psychotherapie werden ab dem 1. April 2018 von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

2. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:

Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel durch Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfe übernommen. Um dies zu klären, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Versicherung oder Beihilfe in Verbindung. Zudem müssen Sie sich dort nach dem genauen Vorgehen für die Beantragung der psychotherapeutischen Leistung erkundigen (benötigte Formulare und Unterlagen, ggf. vorausgehende Untersuchungen,...). Die Abrechnung der Leistungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Bei Fragen bin ich Ihnen gerne behilflich.

3. Selbstzahler:

Die Kosten für eine Psychotherapie können immer auch von Ihnen selber getragen werden, wenn z.B. die Kosten von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden oder Sie eine Kostenübernahme nicht wünschen. Auch hier erfolgt die Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Die genannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGel) werden Ihnen ebenfalls anhand der GOP privat in Rechnung gestellt.